Organisation
Kommissionen
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Die FIFA-Statuten sehen eine Trennung zwischen strategischer Aufsicht sowie exekutiven, operativen und administrativen Funktionen vor.
Das höchste Gremium und Entscheidungsorgan der FIFA ist der Kongress, dem sämtliche Mitgliedsverbände angehören. Jeder Nationalverband hat im FIFA-Kongress eine Stimme. Das nicht-geschäftsführende Organ ist der FIFA-Rat, der durch den FIFA-Präsidenten geleitet wird. Die ständigen und operativen Ausschüsse beraten und unterstützen den FIFA-Rat in seiner Arbeit. Das Generalsekretariat schließlich ist für die Verwaltung der FIFA zuständig (Art. 21 der Statuten).
Ständige Kommissionen
Die sieben ständigen FIFA-Kommissionen berichten an den FIFA-Rat, geben Empfehlungen ab und assistieren dem Rat in ihren entsprechenden Funktionsbereichen. Die Zusammensetzung und Struktur, inklusive der Qualifikation und Anzahl der Mitglieder, die die unabhängigen Kriterien sowie die speziellen Aufgaben und Befugnisse der individuellen Kommissionen erfüllen müssen, sind in den Regularien für FIFA-Governance festgelegt. Mehr Informationen über die ständigen FIFA-Kommissionen finden Sie über die untenstehenden Links oder in den Artikeln 39 bis 46 der FIFA-Statuten.
Die Kommission für Entwicklung beschäftigt sich mit den Entwicklungsprogrammen der FIFA. Sie soll passende Strategien entwickeln und vorschlagen, diese Strategien periodisch überprüfen und die Unterstützung für die Mitgliedsverbände, Konföderationen und Regionalverbände diesbezüglich analysieren.
Vorsitzender
Shaikh Salman Bin Ebrahim AL KHALIFA
Bahrain
Vizevorsitzende
Lydia NSEKERA
Burundi
Mitglied
Andy SMITH
Aotearoa Neuseeland
Arisoa RAZAFITRIMO
Madagaskar
Arturo SALAH
Chile
Borislav MIHAYLOV
Bulgarien
Dwight YORKE
Trinidad und Tobago
Eric LABRADOR
Puerto Rico
Leyla TEGMO-REDDY
USA
Maksat RYSALIEV
USA
Mia HAMM
USA
PARK Yong Soo
Republik Korea
Samir SOBHA
Mauritius
Samuel PETAIA
Samoa
Sita SANGARE
Burkina Faso
Sophie BEYALA
Kamerun
Teofilo CUBILLAS
Peru
Die Kommission der Interessengruppen des Fussballs berät und unterstützt den Rat in allen Belangen des Fussballs, insbesondere hinsichtlich seiner Struktur, und bei allen technischen Aspekten. Sie beschäftigt sich zudem mit dem Verhältnis zwischen Vereinen, Spielern, Ligen, Mitgliedsverbänden, Konföderationen und der FIFA sowie mit allen Aspekten, die für den internationalen Klubfussball von Interesse sind. *Die verbliebenen vakanten Positionen werden zu gegebener Zeit besetzt.*
Vorsitzender
Vittorio MONTAGLIANI
Kanada
Vizevorsitzende
Evelina CHRISTILLIN
Italien
Mitglied
Ahmed Eid AL HARBI
Saudiarabien
Aki RIIHILAHTI
Finnland
Alejandro BALBI
Uruguay
Augustin SENGHOR
Senegal
Bobby BARNES
England
CAFU
Brasilien
Carlos CORDEIRO
USA
Caroline JONSSON
Schweden
Christian SEIFERT
Deutschland
Claudius SCHAEFER
Schweiz
Don GARBER
USA
Edwin VAN DER SAR
Niederlande
Fernando GOMES
Portugal
Ivan GAZIDIS
England
Mads OLAND
Dänemark
Mitsuru MURAI
Japan
Philippe PIAT
Frankreich
Rodolfo D ONOFRIO
Argentinien
Shehu DIKKO
Nigeria
Umberto GANDINI
Italien
Die Medizinische Kommission beschäftigt sich mit allen medizinischen Aspekten des Fussballs. *Die verbliebenen vakanten Positionen werden zu gegebener Zeit besetzt.*
Mitglied
Donato VILLANI
Argentinien
George CHIAMPAS
USA
Gerinaldo MARTINEZ
Panama
Gurcharan SINGH
Malaysia
Helena HERRERO
Spanien
Hosny Abdelrahman AHMED
Ägypten
Magnus FORSSBLAD
Schweden
Mark FULCHER
Aotearoa Neuseeland
Michiko DOHI
Japan
Die Finanzkommission überwacht die finanzielle Führung und berät den FIFA-Rat in finanziellen Fragen und der Vermögensverwaltung. Weiter analysiert sie das vom Generalsekretär erstellte Budget sowie die Jahresrechnungen und unterbreitet diese dem FIFA-Rat zur Genehmigung. *Die verbliebenen vakanten Positionen werden zu gegebener Zeit besetzt.*
Vorsitzender
Alejandro DOMINGUEZ
Paraguay
Vizevorsitzende
Sandra FRUEAN
USA
Mitglied
Mariam CAMARA
Mali
Marton VAGI
Ungarn
Mohamed RAOURAOUA
Algerien
Paias BOKORUM
Papua-Neuguinea
Praful PATEL
Indien
Vanessa WITTMAN
USA
Die Schiedsrichterkommission beschäftigt sich mit der Anwendung und Auslegung von Spielregeln und kann dem FIFA-Rat Vorschläge für die Änderung der Spielregeln unterbreiten. Sie bezeichnet für die Spiele der FIFA-Wettbewerbe die Schiedsrichter und die Schiedsrichterassistenten. *Die verbliebenen vakanten Positionen werden zu gegebener Zeit besetzt.*
Vorsitzender
Pierluigi COLLINA
Italien
Vizevorsitzender
Hany Taleb AL RAEESI
Katar
Mitglied
An Yan LIM KEE CHONG
Mauritius
Dagmar DAMKOVA
Tschechische Republik
Enrique CACERES
Paraguay
Kevin STOLTENKAMP
Aotearoa Neuseeland
Lance VANHAITSMA
USA
Neil POLOSO
Salomon-Inseln
Nicola RIZZOLI
Italien
Noumandiez DOUE
Elfenbeinküste
Roberto ROSETTI
Italien
Shamsul MAIDIN
Singapur
Wilson SENEME
Brasilien
Die Organisationskommission für FIFA-Wettbewerbe beaufsichtigt die Organisation von FIFA-Wettbewerben und berät und unterstützt den Rat in allen diesbezüglichen Belangen. *Die verbliebenen vakanten Positionen werden zu gegebener Zeit besetzt.*
Vorsitzender
Aleksander CEFERIN
Slowenien
Vizevorsitzende
Maria Sol MUNOZ
Ecuador
Mitglied
Abdiqani Said ARAB
Somalia
Ahmed YAHYA
Mauretanien
Amaju PINNICK
Nigeria
Anne REI
Estland
Charmaine CROOKS
Kanada
Davor SUKER
Kroatien
Ilcho GJORGJIOSKI
Nordmazedonien
Javier ZANETTI
Argentinien
Jesper MOLLER
Dänemark
Juan Carlos RODRIGUEZ
Mexiko
Mazen KOUBEISSI
Libanon
Mehdi TAJ
IR Iran
Prince Sufri BOLKIAH
Brunei Darussalam
Rafael TINOCO
Guatemala
Robert HARRISON
Paraguay
SUN Wen
VR China
Shk. Ali Bin Khalifa AL KHALIFA
Bahrain
Souleiman HASSAN WABERI
Dschibuti
Sue DESTOMBES
Südafrika
Susan SHALABI MOLANO
Palästina
Thierry ARIIOTIMA
Tahiti
Die Kommission der Verbände beschäftigt sich mit der Beziehung der FIFA zu den Mitgliedern und erarbeitet Vorschläge für eine optimale Zusammenarbeit. Weiter verfolgt die Kommission die Entwicklung der Statuten und Reglemente der FIFA, der Konföderationen und Mitglieder. *Die verbliebenen vakanten Positionen werden zu gegebener Zeit besetzt.*
Vizevorsitzende
Sonia FULFORD
Turks- und Caicos-Inseln
Mitglied
Alex GODINET
USA
Anton SEALEY
Bahamas
Brigitte HENRIQUES
Frankreich
Carolina CRISTINZIANO
Argentinien
Geir THORSTEINSSON
Island
HAN Un Gyong
DVR Korea
HE SHEIKH SALEM SAID AL WAHAIBI
Oman
Hachem HAIDAR
Libanon
Hamidou DJIBRILLA
Niger
Isha JOHANSEN
Sierra Leone
Peter GILLIERON
Schweiz
Richard DIJKHOFF
Niederlande
Servet YARDIMCI
Türkei
Tomas GEA
Andorra
Wadie JARY
Tunesien
Juristische Organe
Die Berufungs-, Disziplinar- und Ethik-Kommission sind die drei juristischen Organe der FIFA und sind drei der vier unabhängigen Kommissionen der FIFA. Die drei juristischen Organe sind so aufgebaut, dass ihre Mitglieder über das Wissen, die Fähigkeiten sowie besondere Erfahrungen verfügen, die notwendig sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie die Mitglieder müssen die unabhängigen Kriterien erfüllen, die in den Regularien für FIFA-Governance definiert sind, und werden vom FIFA-Kongress für einen Zyklus von vier Jahren, maximal drei Zyklen, gewählt. Mehr Informationen über die unabhängigen Kommissionen der FIFA finden Sie in den Artikeln 52 ff. der FIFA-Statuten sowie in den Artikeln 36 und 38 der Regularien für FIFA-Governance.
Die unabhängige Ethikkommission ist ein FIFA-Rechtsorgan und insbesondere für die Untersuchung möglicher Verstöße gegen das FIFA-Ethikreglement zuständig. Seit 2012 ist sie in zwei Kammern unterteilt: eine Untersuchungskammer und eine rechtsprechende Kammer.
Vorsitzender
Martin NGOGA
Ruanda
Vassilios SKOURIS
Griechenland
Vizevorsitzender
Bruno DE VITA
Kanada
Fiti SUNIA
USA
Parusuraman SUBRAMANIAN
Malaysia
Vizevorsitzende
Maria Claudia ROJAS
Kolumbien
Die Berufungskommission setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und der als notwendig erachteten Anzahl Mitglieder zusammen. Der Vorsitzende und der Vizevorsitzende müssen über eine juristische Ausbildung verfügen. Die Kommission handelt nach dem FIFA-Disziplinarreglement. Sie entscheidet in Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern. In besonderen Fällen kann der Vorsitzende alleine entscheiden. Die Berufungskommission ist für die Behandlung von Berufungen gegen Entscheide der Disziplinarkommission zuständig, die die Reglemente der FIFA nicht als endgültig bezeichnen. Die Entscheide der Berufungskommission sind endgültig und für alle betroffenen Parteien verbindlich. Vorbehalten bleibt die Berufung beim Court of Arbitration for Sport (CAS).
Vorsitzender
Neil EGGLESTON
USA
Vizevorsitzender
Thomas BODSTROM
Schweden
Mitglied
Andres PATON
Argentinien
Celestin YANINDJI
Zentralafrikanische Republik
Christian ANDREASEN
Färöer
Cristina GONZALEZ
Guatemala
Dan KAKARAYA
Papua-Neuguinea
Domingos MONTEIRO
São Tomé und Príncipe
Jahangir BAGLARI
IR Iran
Larissa ZAKHAROVA
Russland
Oliver SMITH
USA
Oscar CHIRI
Peru
Salman AL ANSARI
Katar
Samuel RAM
Fidschi
Die Disziplinarkommission setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und der als notwendig erachteten Anzahl von Mitgliedern zusammen. Der Vorsitzende und der Vizevorsitzende müssen über eine juristische Ausbildung verfügen. Die Kommission handelt nach dem FIFA-Disziplinarreglement. Sie entscheidet in Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern. In besonderen Fällen kann der Vorsitzende alleine entscheiden. Die Disziplinarkommission kann gegen Mitglieder, Klubs, Offizielle, Spieler, Spielvermittler und Spielervermittler die in den Statuten und dem FIFA-Disziplinarreglement festgehaltenen Sanktionen aussprechen. Vorbehalten bleibt die disziplinarische Kompetenz des Kongresses und des Exekutivkomitees in Bezug auf die Suspension und den Ausschluss von Mitgliedern.
Vorsitzender
Jorge PALACIO
Kolumbien
Vizevorsitzender
Anin YEBOAH
Ghana
Mitglied
Arnaud DUMONT
Tahiti
Francisco SCHERTEL MENDES
Brasilien
Gudni BERGSSON
Island
Jose Ernesto MEJIA
Honduras
Kossi Guy AKPOVY
Togo
Leonardo STAGG
Ecuador
Lord VEEHALA
Tonga
Mark WADE
Bermuda
Paola LOPEZ
Mexiko
Polly HANDFORD
England
Salemane PHAFANE
Lesotho
Thi My Dung NGUYEN
Vietnam
Thomas HOLLERER
Österreich
Wassef JELAIEL
Tunesien
Governance-, Audit- und Compliance-Kommission
Die Audit- und Compliance-Kommission, einschl. des Vergütungsausschusses, ist eine von vier unabhängigen Kommissionen der FIFA. Sie soll stets mindestens drei und maximal sieben Mitglieder haben, die keinerlei Beziehungen zu anderen FIFA-Gremien besitzen. Sie sollten sachkundig und erfahren in finanziellen und/oder regulativen sowie juristischen Bereichen sein. Darüber hinaus sollten sie in keine Entscheidungen bzgl. anderer FIFA-Vorgänge involviert sein. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie die Mitglieder müssen alle Kriterien erfüllen, die in den Regularien für FIFA-Governance festgelegt wurden. Sie sind für einen Zyklus von vier Jahren, maximal drei Zyklen, vom FIFA-Kongress gewählt. Mehr Informationen über die unabhängigen FIFA-Kommissionen finden Sie im Artikel 51 ff. der FIFA Statuten sowie in den Artikeln 36 und 37 der Regularien für FIFA-Governance.
Der Governance-, Audit- und Compliance-Kommission besteht aus mindestens drei und nicht mehr als 15 Mitgliedern, die alle keinem anderen FIFA-Gremium angehören dürfen. Die Mitglieder der Kommission müssen sachkundig sein und und erfahren in Governance- und/oder Finanz- und/oder Rechtsangelegenheiten und dürfen nicht an Entscheidungen beteiligt sein, die den Betrieb der FIFA betreffen. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Mitglieder müssen alle im FIFA-Governance-Reglement festgelegten Kriterien erfüllen. Sie werden vom FIFA-Kongress für einen Zyklus von vier Jahren gewählt, wobei es maximal drei Zyklen geben darf.
Vorsitzender
Mukul MUDGAL
Indien
Vizevorsitzender
Chris MIHM
USA
Mitglied
Andrew KAMANGA
Sambia
Gian CASTILLERO
Panama
Ivancica SUDAC
Kroatien
Joanna DASSOUNDO
Benin
Jorge DEL PUERTO
Chile
Juan Manuel IGLESIAS
Argentinien
Michael LLAMAS
Gibraltar
Molly RHONE
Jamaika
Muhannad HAMAD
Bahrain
Paul COCHRANE
Aotearoa Neuseeland
Yutaka MIYOSHI
Japan
Der Vergütungsausschuss ist dafür zuständig, die individuellen jährlichen Vergütungen des FIFA-Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Mitglieder des Rats sowie des Generalsekretärs festzulegen.
Vorsitzender
Mukul MUDGAL
Indien
Mitglied
Alejandro DOMINGUEZ
Paraguay
Bruno CHIOMENTO
Schweiz
Die Prüfungskommission ist für die Überprüfung der Eignung gemäß dem FIFA-Governance-Reglement zuständig, mit Ausnahme der Kandidaten für oder Inhaber von Positionen im Governance-, Audit- und Compliance-Ausschuss. Darüber hinaus prüft die Kommission die Unabhängigkeit der Kandidaten für oder Inhaber von Positionen, die eine solche Unabhängigkeit erfordern, mit Ausnahme der Kandidaten für oder Inhaber von Positionen in der Governance-, Prüfungs- und Compliance-Kommission selbst.
Vorsitzender
Mukul MUDGAL
Indien
Mitglied
Chris MIHM
USA
Molly RHONE
Jamaika